Die Gebühren für meine erbrachten Leistungen rechne ich wie folgt ab:
- Bei Privat-, Zusatz- oder Beihilfe-Versicherten, rechne ich nach der GebüH
(Gebührenordnung für Heilpraktiker) nach dem Stand 2002 ab, ohne
Aufschläge. - Bei Selbstzahlern, also bei Patienten, die weder Privat- noch Zusatz- oder Beihilfe versichert sind, liegt der Abrechnungssatz unter dem der GebüH.
Bitte beachten Sie, dass ich auf die eingeschränkte Erstattungspraxis der Krankenkassen oder Beihilfen keine Rücksicht nehmen kann.

